Zukunft der Erholungsgrundstücke an der Seddinpromenade in Schmöckwitz
Die AfD-Fraktion hat beantragt, dass sich das Bezirksamt für den Erhalt von Erholungsgrundstücken an der Seddinpromenade und Wernsdorfer Straße 29 einsetzt. Diese Flächen sollen auch nach dem Jahr 2030 weiterhin als Erholungsgebiete genutzt werden können. Der zuständige Fachausschuss hat diesen Vorschlag geprüft und empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mehrheitlich, den Antrag abzulehnen. Da die endgültige Entscheidung in der BVV vertagt wurde, läuft das Verfahren noch, die Tendenz ist jedoch negativ.
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