Wahlplakate: 5-Prozent-Sockel für kleine Parteien bestätigt
Die BVV Treptow-Köpenick hatte beschlossen, den Verteilungsschlüssel für Wahlplakate im Bezirk zu überprüfen. Der nun vorliegende Schlussbericht des Bezirksamts bestätigt: Eine Begrenzung der Plakate nach den Ergebnissen der letzten drei Wahlen ist nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässig. Damit auch kleine Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber*innen sichtbar bleiben, muss jeder Wahlvorschlagsträger*in ein Sockel von mindestens 5 Prozent der verfügbaren Plakatflächen oder Stellplätze garantiert werden. Das Bezirksamt empfiehlt, den Grundsatz der abgestuften (gestaffelten) Chancengleichheit anzuwenden, damit die Abstufung nicht zum optischen Untergang kleiner Parteien führt.
Laufendes Verfahren