Bezirk Tempelhof-Schöneberg beschließt Katastrophenschutzplan
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat am 21. April 2026 einen Katastrophenschutzplan in der Version 1.0 beschlossen und der BVV zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Plan regelt zentrale Fragen des Katastrophenschutzes: Aufgaben und Zuständigkeiten, Aufbau und Struktur des Krisenstabes, das Alarmierungsverfahren, verfügbare Ressourcen, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verwaltung sowie die Warnung und Information der Bevölkerung. Damit ist erstmals schriftlich festgehalten, wer im Katastrophenfall im Bezirk welche Aufgaben übernimmt und wie die Bevölkerung gewarnt werden soll. Der eigentliche Plan-Inhalt ist jedoch als "Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft und wurde der Vorlage nicht beigefügt, sodass Bürger*innen die konkreten Inhalte nicht einsehen können.