BVV fordert klare Zuständigkeit für Patientenfürsprecher*innen
Der Ausschuss für Gesundheit der BVV Tempelhof-Schöneberg empfiehlt dem Bezirksamt, sich für eine verlässliche rechtliche und organisatorische Verankerung des Amtes der Patientenfürsprecher*innen einzusetzen. Konkret soll das Patientenfürsprechendenwesen in der Zuständigkeitsverordnung ausdrücklich als bezirkliche Aufgabe im Gesundheitsbereich festgeschrieben werden – von der Ausschreibung über Auswahl, Fortbildung und Sachausstattung bis zur Aufwandsentschädigung. Zusätzlich soll die Senatsgesundheitsverwaltung die berlinweite Steuerung übernehmen und einheitliche Mindeststandards etwa zu Sprechstunden, Barrierefreiheit, Mehrsprachigkeit und Datenschutz festlegen. Damit soll eine bisher bestehende Zuständigkeits- und Steuerungslücke geschlossen werden, die Patient*innen in Krankenhäusern und psychiatrischen Einrichtungen trifft. Das Bezirksamt soll bis zum 31. März 2027 über das Veranlasste berichten; die BVV entscheidet voraussichtlich am 23. September 2026.