Wohnquartier in Tempelhof: Vorgabe zur Bebauungsdichte entfällt
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat festgestellt, dass die im Baunutzungsplan festgelegte Geschossflächenzahl (GFZ) für das Wohngebiet zwischen Bayernring, Mussehlstraße, Schulenburgring, Kaiserkorso und Wolffring nicht mehr gilt. Auslöser war ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 16. April 2026, das die Dichte-Vorgabe für funktionslos erklärte, nachdem ein Bauantrag in dem Gebiet abgelehnt worden war. Damit werden Bauvorhaben in diesem Quartier künftig nach § 34 BauGB beurteilt, also nach der umgebenden Bebauung statt nach der alten Dichtegrenze. Für Grundstückseigentümer*innen bedeutet das mehr Spielraum für Aufstockungen und Nachverdichtung. Andere Festsetzungen wie Bauweise und überbaubare Flächen bleiben unverändert bestehen.