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Bezirksmeldung Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 17.10.2026 · Vom Bezirksamt beschlossen am 30. Juni 2026

Wohnquartier in Tempelhof: Vorgabe zur Bebauungsdichte entfällt

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat festgestellt, dass die im Baunutzungsplan festgelegte Geschossflächenzahl (GFZ) für das Wohngebiet zwischen Bayernring, Mussehlstraße, Schulenburgring, Kaiserkorso und Wolffring nicht mehr gilt. Auslöser war ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 16. April 2026, das die Dichte-Vorgabe für funktionslos erklärte, nachdem ein Bauantrag in dem Gebiet abgelehnt worden war. Damit werden Bauvorhaben in diesem Quartier künftig nach § 34 BauGB beurteilt, also nach der umgebenden Bebauung statt nach der alten Dichtegrenze. Für Grundstückseigentümer*innen bedeutet das mehr Spielraum für Aufstockungen und Nachverdichtung. Andere Festsetzungen wie Bauweise und überbaubare Flächen bleiben unverändert bestehen.

Wohnen & Bauen Tempelhof Neue Entscheidung Laufendes Verfahren

Quelldokument

Referenz
2190/XXI
Typ
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Urheber
Bezirksamt
Veröffentlicht
07.07.2026
Ebene
Tempelhof-Schöneberg
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