Baurecht in Friedenau (Ost): Alte Dichtevorgaben für Gebäude sind ungültig
Das Bezirksamt hat beschlossen, dass die alten Vorgaben zur Bebauungsdichte (Geschossflächenzahl) für den Bereich Friedenau (Ost) nicht mehr anwendbar sind. Hintergrund ist ein Gerichtsverfahren, das feststellte, dass der veraltete Baunutzungsplan nicht mehr der tatsächlichen Bebauung vor Ort entspricht. Zukünftige Bauprojekte in diesem Gebiet werden nun nach dem Gesetz bewertet, das sich an der vorhandenen Nachbarschaft orientiert (§ 34 BauGB). Für Eigentümer*innen und Anwohner*innen bedeutet dies mehr Flexibilität, aber auch potenzielle Veränderungen im Kiezbild durch Neubauten.
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Friedenau
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