Oberschulen müssen Wasserspender eigenständig finanzieren und planen
Das Kinder- und Jugendparlament forderte die Installation von Wasserspendern an allen Schulen im Bezirk. Das Bezirksamt stellte nun klar, dass dies für Grundschulen bereits über die Essenslieferanten geregelt ist. Oberschulen ab der 7. Klasse müssen jedoch selbst über die Anschaffung entscheiden und die Kosten aus ihrem eigenen Budget tragen. Das Schulamt bietet interessierten Schulen lediglich technische Beratung und Unterstützung bei der Prüfung baulicher Voraussetzungen an.
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