BVG und S-Bahn lehnen Verzicht auf Strafanzeigen bei Schwarzfahren ab
Die Fraktion Die Linke forderte, dass der Bezirk sich gegen Strafanzeigen beim Fahren ohne Ticket einsetzt. Das Bezirksamt fragte daraufhin bei BVG und S-Bahn nach, doch beide Unternehmen lehnen einen pauschalen Verzicht ab. Die S-Bahn ist vertraglich verpflichtet, ab dem dritten Verstoß innerhalb eines Jahres Anzeige zu erstatten, und die BVG schließt sich diesem Vorgehen an. Für Fahrgäste bedeutet das: Wer wiederholt ohne Fahrschein erwischt wird, muss weiterhin mit einem Strafverfahren und nicht nur mit einer Geldbuße rechnen.
Sicherheit & Ordnung
Mobilität & Verkehr
Tempelhof
Schöneberg
Anfrage & Antwort