Keine Mietminderung trotz Heizungsausfall im Rathaus Lankwitz
Der Bezirksverordnete Kronhagel fragt in einer Großen Anfrage, warum das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf trotz eines seit November andauernden Heizungsausfalls im Rathaus Lankwitz keine Mietminderung gegenüber der BIM geltend macht. Bis zu 80 Prozent der Büros sind betroffen, obwohl dem Bezirk nach § 536 BGB kraft Gesetzes eine Minderung zusteht. Die Anfrage will wissen, welche Regelungen die Mietverträge mit der BIM vorsehen und welche Schritte die Bezirksbürgermeisterin – selbst Volljuristin – unternommen hat. Zudem wird hinterfragt, ob ihr Hinweis auf eine nötige Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen rechtlich haltbar ist und ob die Untätigkeit mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot der Landeshaushaltsordnung vereinbar ist. Konkret werden auch die Höhe der weiter gezahlten Bruttomiete, der Stand der Mängelbeseitigung und weitere notwendige Instandsetzungen abgefragt.