Das Bezirksamt beantwortete eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur geplanten Nutzung des ehemaligen Kraftwerks Steglitz. Der Eigentümer möchte dort zu 80 % Wohnungen und zu 20 % Gewerbeflächen schaffen. Das Bezirksamt macht jedoch deutlich, dass Wohnen in diesem speziellen Arbeitsgebiet aktuell rechtlich nicht erlaubt ist. Der Denkmalschutz ist für neue Nutzungen grundsätzlich offen, solange der historische Charakter des Gebäudes erhalten bleibt.