Spandau genehmigt Mehrkosten für komplexe Jugendhilfe
Das Bezirksamt Spandau will zusätzliche Ausgaben für besonders intensive Hilfen für Kinder und Jugendliche genehmigen. Betroffen sind Einzelfälle nach § 35a SGB VIII (seelische Behinderung) und Hilfen zur Erziehung, auf die ein individueller Rechtsanspruch besteht. Der Mehrbedarf entsteht durch gestiegene Fallkosten und einen neuen komplexen Fall. Prognostiziert ist eine Basiskorrektur von rund 2,05 Millionen Euro, die sich durch eine angekündigte Anpassung des Zuweisungspreises um weitere 2,2 Millionen Euro erhöhen könnte. Insgesamt wird derzeit eine Unterschreitung der Zuweisung von rund 150.000 Euro angenommen.
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