Soziale Erhaltungssatzung Hausotterplatz bleibt offen – BVV vertagt
Per Dringlichkeitsantrag soll für den Bereich rund um den Hausotterplatz in Reinickendorf das Instrument der sozialen Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch zur Anwendung kommen. Solche Satzungen sollen Mieter*innen vor Verdrängung durch Luxussanierungen, Abriss und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen schützen. Die BVV hat den Antrag zweimal vertagt, eine inhaltliche Entscheidung steht damit weiterhin aus. Für die betroffenen Bewohner*innen bedeutet das vorerst keine Änderung ihres Schutzstatus. Der Vorgang bleibt anhängig und wird in einer der nächsten Sitzungen erneut beraten.
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