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Bezirksvorlage In Beratung Eingestellt am 17.10.2026 · Zweimal vertagt – kein Sitzungsdatum angegeben

Soziale Erhaltungssatzung Hausotterplatz bleibt offen – BVV vertagt

Per Dringlichkeitsantrag soll für den Bereich rund um den Hausotterplatz in Reinickendorf das Instrument der sozialen Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch zur Anwendung kommen. Solche Satzungen sollen Mieter*innen vor Verdrängung durch Luxussanierungen, Abriss und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen schützen. Die BVV hat den Antrag zweimal vertagt, eine inhaltliche Entscheidung steht damit weiterhin aus. Für die betroffenen Bewohner*innen bedeutet das vorerst keine Änderung ihres Schutzstatus. Der Vorgang bleibt anhängig und wird in einer der nächsten Sitzungen erneut beraten.

Wohnen & Bauen Soziales & Familie Reinickendorf Laufendes Verfahren Dringlich

Quelldokument

Referenz
3349/XXI
Typ
Antrag per Dringlichkeit
Urheber
BVV-Büro
Veröffentlicht
08.07.2026
Ebene
Reinickendorf
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