Das Bezirksamt Reinickendorf zieht ein Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes Bilanz. Seit August 2024 gingen im örtlichen Standesamt 136 Anmeldungen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen ein. Davon wurden bereits 96 Erklärungen offiziell beurkundet, nachdem die gesetzlich vorgeschriebene Drei-Monats-Frist abgelaufen war. Fast alle Antragsteller*innen haben bereits Termine zur finalen Abgabe ihrer Erklärung erhalten.