Das Bezirksamt Reinickendorf hat eine Verordnung zur Erneuerung der Veränderungssperre für das Grundstück Trettachzeile 5 erlassen. Damit wird sichergestellt, dass laufende Planungen für den neuen Bebauungsplan 12-63a nicht durch zwischenzeitliche Bauprojekte gefährdet werden. Für Eigentümer*innen und Bauherr*innen bedeutet dies, dass auf diesem Grundstück vorerst keine wesentlichen baulichen Veränderungen vorgenommen werden dürfen. Die Bezirksverordnetenversammlung hat diesen Schritt formell zur Kenntnis genommen.