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Bezirksmeldung Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 17.10.2026 · Zur Kenntnis genommen (Erledigung des BVV-Beschlusses vom 14. Mai 2025)

Kein Halteverbot am Öschelbronner Weg: Bezirk lehnt BVV-Ersuchen ab

Die BVV Reinickendorf hatte das Bezirksamt im Mai 2025 aufgefordert, auf dem Öschelbronner Weg zwischen Wittenauer Straße und Hausnummer 25 ein einseitiges absolutes Halteverbot einzurichten, um Schulkinder, Passant*innen und Radfahrende zu schützen. Das Bezirksamt hat den Vorschlag geprüft und lehnt ihn ab. Begründung: Die Straßenverkehrs-Ordnung verbietet Parken im Kreuzungsbereich ohnehin, zusätzliche Schilder wären unzulässige Doppelbeschilderung. Außerdem würde ein einseitiges Halteverbot den Verkehr beschleunigen und dem Ziel der Tempo-30-Zone widersprechen. Das Ordnungsamt will die Kontrollen an der Kreuzung aber verstärken, wenn Personal und Einsatzlage es zulassen.

Bildung & Schule Sicherheit & Ordnung Mobilität & Verkehr Reinickendorf Wittenau Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
1951/XXI-01
Typ
Vorlage zur Kenntnisnahme
Urheber
Bezirksamt - Abt. Ordnung, Umwelt und Verkehr
Veröffentlicht
24.06.2026
Ebene
Reinickendorf
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