Rechtsanspruch auf Schulwegbeförderung für Kinder mit Behinderung
Das Bezirksamt Pankow berichtet der BVV über die Vierte Änderung der Sonderpädagogikverordnung, die am 25. Juni 2026 in Kraft getreten ist. Danach können Schüler*innen mit Behinderung auf Antrag besondere Beförderungsmittel erhalten, wenn sie den Schulweg nicht selbst bewältigen können. Eine pauschale Ablehnung mit Verweis auf ausgeschöpfte Haushaltsmittel ist nicht mehr zulässig – über jeden Einzelfall muss entschieden werden. Für den Bezirk Pankow entsteht dadurch ein Fehlbetrag von rund 700.000 Euro, der als Haushaltsrisiko eingestuft wird. Die Beförderung wird auch in den Ferien fortgesetzt, selbst wenn der zuständige Haushaltstitel bereits leer ist. Zudem sollen Stellungnahmen künftig Gutachten ersetzen, was das Verfahren für Familien vereinfacht und beschleunigt.