Galerie Parterre: Denkmalschutz blockiert Umbau des Ausstellungsraums
Die BVV Pankow hatte 2024 gefordert, bei der Sanierung der kommunalen Galerie Parterre die Gipsverkleidung und die Deckenverschalung zu entfernen, damit der Raum uneingeschränkt als Galerie nutzbar wird. Das Landesdenkmalamt lehnte dies im August 2024 ab und verwies auf den besonderen Denkmalwert der Raumfassung aus den 1980er Jahren. Das Bezirksamt ersuchte daraufhin im Januar 2025 die Oberste Denkmalschutzbehörde um eine Dissens-Erklärung, gestützt auf ein 18-seitiges Gutachten von Prof. Dr. Ingo Sommer. Diese versagte im April 2025 die Genehmigung endgültig: Der ersatzlose Rückbau der Stützen- und Deckenverkleidung ist denkmalrechtlich nicht zulässig. Damit sind alle denkmalschutzrechtlichen Mittel ausgeschöpft, die Sanierung muss die Verkleidung erhalten, und die Drucksache gilt als erledigt.