Kein Schadensersatz für Mängel in der Botanischen Anlage Blankenfelde
Das Bezirksamt Pankow hat geprüft, ob die landeseigene Grün Berlin GmbH für Schäden in der Botanischen Anlage Blankenfelde haften muss. Im Fokus standen eine defekte Grundwasserpumpe, baufällige Gewächshäuser und verschwundene Pflanzenbestände. Das Ergebnis: Schadensersatzforderungen sind rechtlich nicht durchsetzbar, da Beweise und Dokumentationen fehlen. Die Reparatur der Pumpe erfolgte sofort, um den Betrieb zu retten, wodurch ein nachträgliches Gutachten zur Schadensursache unmöglich wurde.
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