Widerspruchsbeirat in Sozialhilfe und Eingliederungshilfe abgeschafft
Der Widerspruchsbeirat in Angelegenheiten der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe wird zum 8. Juli 2026 abgeschafft. Bisher musste die Widerspruchsbehörde den Beirat vor einer ablehnenden Entscheidung anhören, was die Verfahren um durchschnittlich mehrere Wochen verzögerte. Der Beirat hatte nur beratende Funktion und änderte nur in sehr seltenen Fällen die ablehnende Haltung der Verwaltung. Die Abschaffung war auf Initiative des Bezirksamts Neukölln über den Rat der Bürgermeister angestoßen worden und soll Bürokratie abbauen. Für Widerspruchsführende ändert sich nichts: Widerspruch und Klage bleiben unverändert möglich.
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