Feuerwerksverbot in Neukölln: Regeln für den Jahreswechsel 2025/2026
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigte sich nach den Plänen für Feuerwerksverbote zum Jahreswechsel. Das Bezirksamt Neukölln bestätigte, dass das Zünden von lauten Böllern (Kategorie F2) am 31. Dezember erst ab 18:00 Uhr und am 1. Januar nur bis 07:00 Uhr im gesamten Bezirk erlaubt ist. Diese Entscheidung soll Lärm, Verletzungen und Umweltbelastungen reduzieren. Da das Ordnungsamt nicht genügend Personal hat, wird die Polizei Berlin die Einhaltung dieser Zeiten sowie der Verbotszonen (z. B. an der Sonnenallee) kontrollieren.
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