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BVV Beantwortet Eingestellt am 27.02.2026

Feuerwerksverbot in Neukölln: Regeln für den Jahreswechsel 2025/2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigte sich nach den Plänen für Feuerwerksverbote zum Jahreswechsel. Das Bezirksamt Neukölln bestätigte, dass das Zünden von lauten Böllern (Kategorie F2) am 31. Dezember erst ab 18:00 Uhr und am 1. Januar nur bis 07:00 Uhr im gesamten Bezirk erlaubt ist. Diese Entscheidung soll Lärm, Verletzungen und Umweltbelastungen reduzieren. Da das Ordnungsamt nicht genügend Personal hat, wird die Polizei Berlin die Einhaltung dieser Zeiten sowie der Verbotszonen (z. B. an der Sonnenallee) kontrollieren.

Umwelt & Klima Sicherheit & Ordnung Neukölln Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
2180/XXI
Typ
Mündliche Anfrage
Urheber
Grüne
Fraktionen
Grüne
Eingebracht
12.12.2025
Ebene
Neukölln
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