Einkommensgrenzen beim Kauf von Häusern auf Erbpachtgrundstücken
Eine Einwohnerin fragte das Bezirksamt, warum für den Kauf eines Hauses auf einem Erbpachtgrundstück in Neukölln weiterhin die niedrige Einkommensgrenze (WBS 160) gilt. Sie schlug vor, die Grenze aufgrund gestiegener Preise anzuheben, wie es auch in anderen Bezirken üblich sei. Das Bezirksamt antwortete, dass die aktuelle Regelung beibehalten wird, um gezielt Menschen mit geringem Einkommen den Hauskauf zu ermöglichen. Man wolle sich jedoch mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg über deren weniger strenge Vergabepraxis austauschen.
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