Bezirksentscheidung Beantwortet am 12. November 2025

Nutzung von Räumen im Guttemplerhaus durch das Bezirksamt

Die SPD-Fraktion erkundigte sich, ob das Bezirksamt Räume im Guttemplerhaus in der Wildenbruchstraße nutzt und dafür Miete zahlt. Das Bezirksamt bestätigte die Nutzung für Fachveranstaltungen, etwa zu den Themen Suchthilfe, Psychiatrie oder Kinderarmut. Diese externen Räume werden vor allem dann gemietet, wenn die eigenen Besprechungsräume im Rathaus belegt sind. Ob und in welcher Höhe Mietkosten anfallen, entscheidet das Amt je nach Art der jeweiligen Veranstaltung.

Gesundheit Soziales & Familie Neukölln Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
2107/XXI
Dokumenttyp
Mündliche Anfrage
Urheber
SPD
Veröffentlicht
14. November 2025
Ebene
Neukölln
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