Die CDU-Fraktion fragte nach, wie das Bezirksamt die neuen gesetzlichen Fristen zur Aufbewahrung von Jugendhilfe-Akten umsetzt. Diese Akten müssen nun bis zu 70 Jahre nach dem 30. Lebensjahr einer Person gespeichert werden, um den Kampf gegen sexuelle Gewalt zu unterstützen. Das Bezirksamt erklärte, dass dafür zusätzliche Archivräume nötig sind und die Computersysteme für die digitale Aktenführung angepasst werden müssen. Bei privaten Trägern hat das Bezirksamt laut eigener Aussage keinen direkten Einfluss auf die Aufbewahrung, da dies durch die Senatsverwaltung geregelt wird.