Die CDU-Fraktion erkundigte sich nach den Regeln für den Kauf von Häusern in Erbbau-Siedlungen und ob ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ein Hindernis darstellt. Das Bezirksamt stellte klar, dass ein WBS 140 in Neukölln kein Ablehnungsgrund für den Erwerb eines solchen Hauses ist. Ziel der geltenden Verträge ist es, diese Häuser für Menschen mit geringem Einkommen bezahlbar zu halten. Die strengen Regeln verhindern, dass die Häuser wegen ihrer günstigen Pacht zu überhöhten Preisen an einkommensstarke Personen verkauft werden.