Bezirksentscheidung Beantwortet am 29.09.2025

Gründe für Tempo 30 in der Erkstraße und Hermannstraße

Die CDU-Fraktion fragte nach den Belegen für die Beibehaltung von Tempo 30 in der Erk- und Hermannstraße. Das Bezirksamt antwortete, dass die Entscheidung auf Messwerten zum Lärmschutz und zur Luftqualität aus dem Berliner Luftreinhalteplan basiert. Zudem betont das Amt, dass Tempo 30 für die Sicherheit der Schulwege in diesem Bereich unverzichtbar ist. Das Bezirksamt spricht sich deutlich gegen eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung aus, um Anwohner*innen vor Lärm zu schützen.

Bildung & Schule Umwelt & Klima Mobilität & Verkehr Neukölln Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
2022/XXI
Dokumenttyp
Mündliche Anfrage
Urheber
CDU
Veröffentlicht
2. Oktober 2025
Ebene
Neukölln
Originaldokument ansehen →