Das Bezirksamt Mitte passt die Regeln für Kunstwerke im öffentlichen Raum an neue Berliner Landesvorgaben an. Ab sofort dürfen temporäre Kunstwerke in Straßen und Parkanlagen für maximal drei Jahre aufgestellt werden. Diese Befristung soll für faire Chancen unter Künstler*innen sorgen und eine dauerhafte Belegung öffentlicher Flächen verhindern. Die Regelung vereinheitlicht das Vorgehen für Gehwege und Grünflächen im gesamten Bezirk.