Der Einzelverordnete Diedrich fragte das Bezirksamt nach den Auswirkungen des neuen Wohnraumsicherungsgesetzes für den Bezirk Mitte. Das Bezirksamt antwortete, dass die Änderungen beim Schutz vor Zweckentfremdung eher gering ausfallen und kaum neue Möglichkeiten bieten. Positiv hervorgehoben wird jedoch, dass bei verwahrlosten Gebäuden nun leichter Treuhänder*innen eingesetzt werden können, um Missstände zu beheben. Für eine effektivere Arbeit fordert das Amt zudem eine bessere digitale Vernetzung zwischen den Berliner Bezirken.