Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte das Bezirksamt, wie Mieter*innen vor unrechtmäßigen Wohnungsumwandlungen geschützt werden. Hintergrund ist ein Fall in der Wilhelmshavener Straße 64, bei dem Wohnungen ohne die erforderliche Genehmigung umgewandelt wurden. Das Bezirksamt erklärte in seiner Antwort, dass es rechtlich kaum Möglichkeiten hat, eine bereits im Grundbuch eingetragene Umwandlung rückgängig zu machen. Laut Gesetz gilt eine Genehmigung mit der Eintragung ins Grundbuch oft automatisch als erteilt, um Sicherheit für neue Käufer*innen zu schaffen.