Die CDU-Fraktion hat das Bezirksamt gefragt, wie der Verkauf von Feuerwerkskörpern kontrolliert wird. Das Amt teilte mit, dass die Prüfungen zum Verkaufsstart am 29. Dezember beginnen. Dabei wird besonders auf die sichere Lagerung und die Kennzeichnung der Raketen und Böller geachtet. Verstöße können für Ladenbetreiber*innen teuer werden: Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro, der Stopp des Verkaufs oder sogar Gefängnisstrafen bei schweren Gefährdungen.