Ein Einwohner erkundigte sich beim Bezirksamt nach der Rechtmäßigkeit von Wohnungsteilungen in geschützten Gebieten, speziell am Beispiel der Wilhelmshavener Straße 64. Das Bezirksamt antwortete, dass eine Eintragung im Grundbuch rechtlich oft als gültig gilt, um Sicherheit für Käufer*innen zu garantieren, selbst wenn Genehmigungen fehlten. Im konkreten Fall wurde auf rechtliche Schritte verzichtet, da Schutzfristen für Mieter*innen ohnehin fast abgelaufen waren.