Bezirksentscheidung Zur Kenntnis genommen am 25.09.2025

Zeitlimit für Kunst in Mitte: Werke dürfen maximal zwei Jahre stehen

Das Bezirksamt Mitte hat neue Regeln für Kunstwerke im öffentlichen Raum beschlossen. Kunstwerke, die nicht aus einem offiziellen Wettbewerb hervorgehen, dürfen zukünftig nur noch maximal zwei Jahre lang stehen bleiben. Die Erlaubnis wird zunächst für ein Jahr erteilt und kann einmalig um ein Jahr verlängert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der öffentliche Raum abwechslungsreich bleibt und viele verschiedene Künstler*innen die Chance erhalten, ihre Werke zu zeigen.

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Quelldokument

Referenz
2267/VI
Dokumenttyp
Vorlage zur Kenntnisnahme
Urheber
Bezirksamt Mitte von Berlin
Veröffentlicht
9. Juli 2025
Ebene
Mitte
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