Das Bezirksamt Mitte hat entschieden, dass die Grenzen der sieben Wahlkreise für die Wahlen im September 2026 nicht verändert werden. Eine Prüfung der aktuellen Einwohnerzahlen ergab, dass die Verteilung der Wahlberechtigten weiterhin den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die größte Abweichung zwischen den Wahlkreisen liegt bei 9 Prozent und damit deutlich unter der erlaubten Grenze von 15 Prozent. Die Bezirksverordnetenversammlung hat diese Information zur Kenntnis genommen.