Hilfe bei drohender Obdachlosigkeit durch Wasserschäden im Bezirk
Ein Bezirksverordneter erkundigte sich nach den Unterstützungsmaßnahmen für Menschen, denen nach einem massiven Wasserschaden Obdachlosigkeit droht. Das Bezirksamt erläuterte in der Antwort die Verfahren zur Notunterbringung und die Zuständigkeiten der Sozialbehörden. Ziel ist es, Betroffenen in solchen Notfällen schnell und unbürokratisch vorübergehenden Wohnraum zu vermitteln. Die Antwort dient als Orientierung für Bürger*innen, welche Rechte und Anlaufstellen im Falle eines unbewohnbaren Wohnraums bestehen.
Wohnen & Bauen
Soziales & Familie
Anfrage & Antwort