Bürgerbegehren zum Erhalt der Trabrennbahn Karlshorst ist zulässig
Das Bezirksamt Lichtenberg hat das angezeigte Bürgerbegehren „Erhalt der Trabrennbahn Karlshorst als Grün-, Sport-, Kultur- und Freizeitfläche ohne Wohn- und Gewerbeflächen“ für zulässig erklärt. Die Initiator*innen wollen per Bürgerentscheid erreichen, dass der Bebauungsplan 11-178 für die gesamte Fläche nur noch Grün-, Sport-, Kultur- und Freizeitnutzung festsetzt und die geplanten Wohn- und Gewerbeflächen entfallen. Als Kosten für die Anpassung des Bebauungsplanverfahrens, neue Gutachten und Öffentlichkeitsbeteiligung schätzt das Bezirksamt mindestens 400.000 Euro. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hätte nur die Wirkung eines Ersuchens an das Bezirksamt und begründet keine Vollzugspflicht. Die Bezirksverordnetenversammlung soll die Entscheidung zur Kenntnis nehmen; der nächste Schritt ist die Sammlung von Unterschriften für das Begehren.