← Lichtenberg
Bezirksbeschluss Eingestellt am 17.10.2026 · Bürgerbegehren angezeigt am 2. Juli 2026

Bürgerbegehren zum Erhalt der Trabrennbahn Karlshorst ist zulässig

Das Bezirksamt Lichtenberg hat das angezeigte Bürgerbegehren „Erhalt der Trabrennbahn Karlshorst als Grün-, Sport-, Kultur- und Freizeitfläche ohne Wohn- und Gewerbeflächen“ für zulässig erklärt. Die Initiator*innen wollen per Bürgerentscheid erreichen, dass der Bebauungsplan 11-178 für die gesamte Fläche nur noch Grün-, Sport-, Kultur- und Freizeitnutzung festsetzt und die geplanten Wohn- und Gewerbeflächen entfallen. Als Kosten für die Anpassung des Bebauungsplanverfahrens, neue Gutachten und Öffentlichkeitsbeteiligung schätzt das Bezirksamt mindestens 400.000 Euro. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hätte nur die Wirkung eines Ersuchens an das Bezirksamt und begründet keine Vollzugspflicht. Die Bezirksverordnetenversammlung soll die Entscheidung zur Kenntnis nehmen; der nächste Schritt ist die Sammlung von Unterschriften für das Begehren.

Wohnen & Bauen Umwelt & Klima Freizeit & Kultur Karlshorst Neue Entscheidung Bürgerbeteiligung

Quelldokument

Referenz
DS/2143/IX
Typ
Vorlage zur Kenntnisnahme
Urheber
Bezirksamt
Veröffentlicht
31.08.2026
Ebene
Lichtenberg
Originaldokument ansehen →