Nächtliches Parken in der Treskowallee bleibt erlaubt
Die BSW-Fraktion hat beantragt, dass nach Abschluss der Bauarbeiten auf der Treskowallee stadtauswärts am rechten Fahrbahnrand geparkt werden kann, zum Beispiel nachts zwischen 20 und 7 Uhr im Abschnitt Hönower Straße bis Dönhoffstraße. Das Bezirksamt hat sich dazu an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gewandt. Ergebnis: Die bestehende Beschilderung bleibt unverändert. Dort gilt ein eingeschränktes Haltverbot nur von Montag bis Freitag 6–19 Uhr und Samstag 6–14 Uhr. Damit ist das nächtliche Parken in diesem Abschnitt auch künftig erlaubt, ohne dass es eine neue Regelung braucht.
Mobilität & Verkehr
Karlshorst
Neue Entscheidung