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Landesmeldung Stadtweit Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 09.06.2026 · Verordnet am 31. Mai 2026

Neue Speicherfristen für polizeiliche Daten in Berlin festgelegt

Der Berliner Senat hat eine neue Verordnung erlassen, die festlegt, wie lange die Polizei Daten über Personen speichern darf. Nach Ablauf bestimmter Fristen muss die Polizei nun zwingend prüfen, ob eine Speicherung noch notwendig ist oder die Daten gelöscht werden müssen. Für Kinder gelten kürzere Prüffristen von zwei Jahren, während Daten von Erwachsenen in der Regel nach fünf Jahren überprüft werden. Bei schweren Straftaten können die Fristen auf bis zu acht Jahre verlängert werden, wobei jede Verlängerung schriftlich begründet werden muss.

Sicherheit & Ordnung Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3316
Typ
Verordnung
Urheber
Berlin
Themengebiet
Innere Sicherheit
Veröffentlicht
31.05.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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