Stromsperren: Klagen für Verbraucher*innen durch Gesetzesänderung erschwert
In einer Ausschusssitzung wurde bekannt, dass die Berliner Justiz neue Verfahren fast nur noch elektronisch bearbeitet. Eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz führt jedoch dazu, dass Streitigkeiten um unbezahlte Stromrechnungen nun vor dem Landgericht statt vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Für betroffene Bürger*innen bedeutet dies einen neuen Anwaltszwang, was die Verteidigung gegen Stromsperren teurer und komplizierter macht. Die Justizsenatorin kritisiert diese Neuregelung als nicht sachgerecht für den Verbraucherschutz.
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