Digitale Gerichtsakten eingeführt und neue Hürden bei Stromsperren
Seit Anfang 2026 führt die Berliner Justiz alle neuen Strafverfahren als elektronische Akten, wobei allein bei der Staatsanwaltschaft rund 35.000 digitale Akten bearbeitet werden. Eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz führt dazu, dass Streitigkeiten über unbezahlte Stromrechnungen nun vor dem Landgericht statt dem Amtsgericht verhandelt werden. Für betroffene Bürger*innen bedeutet dies einen neuen Anwaltszwang, was die rechtliche Gegenwehr gegen Stromsperren deutlich erschwert und verteuert. Die Justizverwaltung beobachtet zudem die Belastung der IT-Infrastruktur durch die zunehmende Datenmenge der E-Akten genau.
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