Bibliotheksgesetz für Berlin im Ausschuss beraten
Im Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung wurde das neue Berliner Bibliotheksgesetz (Drucksache 19/3455) beraten, das CDU und SPD eingebracht haben. Damit sollen die öffentlichen Bibliotheken Berlins erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Das Gesetz enthält jedoch einen Haushaltsvorbehalt: Zusätzliches Geld garantiert es nicht, im Gegenteil, die Einrichtungen müssen sich an die angespannte Finanzlage anpassen. Die Grünen kritisierten, dass der Entwurf zu kurzfristig und ohne ausreichende Beteiligung der Zivilgesellschaft verabschiedet werden soll. Die endgültige Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus ist für die folgende Woche vorgesehen.
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