Berlin plant erstes Altenhilfestrukturgesetz Deutschlands
Der Ausschuss für Gesundheit und Pflege hat am 11. Mai 2026 eine Anhörung zum Berliner Altenhilfestrukturgesetz (AHStG) durchgeführt. Das Gesetz soll bundesweit erstmals die Steuerung der Altenhilfe auf Landes- und Bezirksebene verbindlich regeln, damit Angebote für ältere Menschen tatsächlich bei ihnen ankommen. Für die Umsetzung in den Bezirken sind 1,65 Millionen Euro eingeplant, eine Evaluierung ist für 2032 vorgesehen. Angehört wurden der Landesseniorenbeirat und der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die CDU/SPD-Koalition und die Grünen haben jeweils Änderungsanträge eingebracht; nach der ersten Lesung folgt die zweite Lesung im Plenum.
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