Erstes Altenhilfestrukturgesetz Berlins: Anhörung im Ausschuss
Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD haben den Gesetzentwurf für ein Berliner Altenhilfestrukturgesetz (Drucksache 19/3190) eingebracht, das als bundesweit erstes Gesetz dieser Art die Altenhilfe landesweit verbindlich steuern soll. Dazu hat der Ausschuss für Gesundheit und Pflege am 11. Mai 2026 eine Anhörung mit dem Landesseniorenbeirat und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband durchgeführt. Für die Umsetzung in den Bezirken sind 1,65 Millionen Euro in den Haushalten eingestellt, eine Evaluierung ist für 2032 geplant. Ziel ist es, unklare Zuständigkeiten und uneinheitliche Angebote zu beheben, damit Hilfen bei den älteren Menschen tatsächlich ankommen. Sowohl die Koalition als auch die Grünen haben Änderungsanträge zu § 9 Absatz 5 eingebracht; die zweite Lesung im Plenum steht noch aus.