Neues Altenhilfestrukturgesetz für Berlin beraten
Im Ausschuss für Gesundheit und Pflege wurde das neue Berliner Altenhilfestrukturgesetz (AHStG) 'Gutes Leben im Alter' beraten, das bundesweit das erste Gesetz dieser Art ist. Es soll erstmals verbindlich die Steuerung der Altenhilfe auf Landes- und Bezirksebene regeln, weil die bisherigen bundesgesetzlichen Vorgaben zu unkonkret seien und Angebote oft nicht bei den Menschen ankämen. Dafür sind 1,65 Millionen Euro in den Haushalten der Bezirke vorgesehen, eine Evaluierung ist für 2032 geplant. Die Koalition aus SPD und CDU brachte ebenso wie die Grünen einen Änderungsantrag ein, insbesondere zum Paragrafen 9 Absatz 5. Nach der Anhörung soll das Gesetz in zweiter Lesung im Abgeordnetenhaus beschlossen werden.
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