AV-Wohnen noch nicht an neuen Mietspiegel angepasst
Im Ausschuss für Arbeit und Soziales wurden mehrere Fragen beantwortet. Zur "effizienten Sozialausgabensteuerung" erklärte Senatorin Kiziltepe, Leistungskürzungen seien nicht Gegenstand der Gespräche, der Bund müsse sich aber stärker an den Kosten beteiligen. Beim Mietspiegel-Thema: Der neue Berliner Mietspiegel gilt seit dem 28. Mai 2026, die Richtwerte der AV-Wohnen wurden jedoch noch nicht angepasst – die Senatsverwaltung wartet auf Rückmeldung von SenStadt. Für Menschen, deren Unterkunftskosten nach AV-Wohnen übernommen werden, bedeutet das, dass ihnen derzeit geringere Beträge zugrunde gelegt werden als nach dem neuen Mietspiegel möglich wären. Außerdem wurde der Stand zur 52. Berliner Seniorenwoche (27. Juni bis 4. Juli 2026) erläutert.