Künstlersozialkasse: Ausschuss berät soziale Absicherung von Künstler*innen
Auf Antrag von CDU und SPD hat der Kulturausschuss des Abgeordnetenhauses die Künstlersozialkasse (KSK) in einer öffentlichen Anhörung beraten. Die KSK ermöglicht selbstständigen Künstler*innen und Publizist*innen den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, wobei die Versicherten nur etwa die Hälfte der Beiträge zahlen und der Rest über Bundeszuschuss und Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert wird. Kritisiert wird, dass die KSK keine Arbeitslosenversicherung bietet – gerade zwischen zwei Aufträgen fallen viele Kulturschaffende mit schwankenden Einkommen komplett durch das soziale Netz. Der Senat und die Gewerkschaft ver.di fordern deshalb eine sogenannte vierte Säule der KSK zur Absicherung gegen Arbeitslosigkeit. Konkrete Beschlüsse wurden in der Anhörung nicht gefasst.