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Landesvorlage In Beratung Eingestellt am 18.06.2026 · Anhörung am 8. Juni 2026

Künstlersozialkasse: Ausschuss berät soziale Absicherung von Künstler*innen

Auf Antrag von CDU und SPD hat der Kulturausschuss des Abgeordnetenhauses die Künstlersozialkasse (KSK) in einer öffentlichen Anhörung beraten. Die KSK ermöglicht selbstständigen Künstler*innen und Publizist*innen den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, wobei die Versicherten nur etwa die Hälfte der Beiträge zahlen und der Rest über Bundeszuschuss und Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert wird. Kritisiert wird, dass die KSK keine Arbeitslosenversicherung bietet – gerade zwischen zwei Aufträgen fallen viele Kulturschaffende mit schwankenden Einkommen komplett durch das soziale Netz. Der Senat und die Gewerkschaft ver.di fordern deshalb eine sogenannte vierte Säule der KSK zur Absicherung gegen Arbeitslosigkeit. Konkrete Beschlüsse wurden in der Anhörung nicht gefasst.

Gesundheit Soziales & Familie Freizeit & Kultur Laufendes Verfahren

Quelldokument

Referenz
19/69
Typ
Ausschussbesprechung § 21 Abs. 3 GO
Urheber
Bündnis 90/Die GRÜNEN (Grüne)
Fraktionen
CDU, SPD
Themengebiet
Kunst, Kultur
Veröffentlicht
08.06.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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