Besserer Gewaltschutz für Frauen mit Behinderung in Wohnheimen geplant
Der Gesundheitsausschuss des Abgeordnetenhauses beriet über eine Reform des Wohnteilhabegesetzes, um den Schutz vor Gewalt in Pflege- und Wohneinrichtungen zu verbessern. Besonders Frauen mit Behinderung sollen besser geschützt werden, etwa durch die geplante Einführung von Frauenbeauftragten direkt in den Wohngemeinschaften. Expert*innen betonten in einer Anhörung, dass aktuelle Schutzlücken geschlossen und die Mitbestimmung der Bewohner*innen rechtlich gestärkt werden müssen. Die Reform zielt darauf ab, die staatliche Heimaufsicht zu stärken und die Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen im Kiez zu sichern.
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