Anhörung zur Reform des Berliner Vergabegesetzes
Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat in einer Anhörung über die Reform des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes beraten. Die Koalition aus CDU und SPD will das Vergaberecht beschleunigen: Künftig soll nur noch der Bieter, der den Zuschlag erhält, alle Unterlagen einreichen (Bestbieterprinzip), und die Vergabegrenzen sollen steigen. Die Fraktionen von Grünen, Linken und AfD haben eigene Anträge vorgelegt – etwa zu sozialen und ökologischen Kriterien, zur Tariftreuepflicht oder zur kompletten Aufhebung des Gesetzes. Als Sachverständige waren Vertreter*innen von Handwerkskammer, DGB, IHK und dem FAIRgabe-Bündnis geladen. Konkrete Beschlüsse wurden in der Sitzung nicht gefasst.
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