Anhörung zur Reform des Berliner Vergabegesetzes
Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Abgeordnetenhauses hat am 4. Mai 2026 in öffentlicher Sitzung über die Reform des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) beraten. Die CDU/SPD-Koalition will mit einem zweiten Änderungsgesetz das Vergabeverfahren beschleunigen: Bewerber müssen ihre Unterlagen erst nach Erhalt des Zuschlags vollständig vorlegen (Bestbieterprinzip), außerdem sollen die Vergabegrenzen angehoben werden, damit Berliner Betriebe sich wieder häufiger bewerben. Die Fraktionen der Grünen und der Linken fordern dagegen, soziale und ökologische Kriterien zu verschärfen und die Tariftreuepflicht zu stärken; die AfD beantragt, das Gesetz komplett aufzuheben. Angehört wurden Vertreter*innen von Handwerkskammer, IHK, DGB und dem FAIRgabe-Bündnis zu den Folgen der geplanten Änderungen. Eine Entscheidung fiel in dieser Sitzung noch nicht.