Anhörung zur Reform des Berliner Vergabegesetzes
Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe führte am 4. Mai 2026 eine öffentliche Anhörung zum Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) durch. Auf der Tagesordnung standen mehrere Vorlagen: die von CDU und SPD geplante zweite Gesetzesänderung (Drucksache 19/3192), ein Linke-Antrag für schärfere soziale Kriterien und Tariftreue (19/3073) sowie ein AfD-Antrag zur kompletten Aufhebung des Gesetzes (19/3052). Als Sachverständige waren Handwerkskammer, DGB, IHK und das FAIRgabe-Bündnis geladen. Die Koalition aus CDU und SPD will das Vergabeverfahren beschleunigen, Bürokratie abbauen und die Vergabegrenzen anheben (z. B. Bestbieterprinzip, Unterlagen erst beim Zuschlag). Konkrete Beschlüsse wurden nicht gefasst, die Beratung läuft weiter.