Gesetzänderung für Architekt*innen: Juniormitgliedschaft geplant
Der Berliner Senat plant Änderungen am Architekten- und Baukammergesetz, um den Berufseinstieg für Absolvent*innen zu erleichtern. Durch eine neue Juniormitgliedschaft können junge Fachkräfte künftig direkt nach dem Studium der Kammer beitreten, ohne zwei Jahre Berufspraxis abzuwarten. Zudem wird die Anerkennung von Mitgliedschaften aus anderen Bundesländern wie Brandenburg vereinfacht, was doppelte Mitgliedsbeiträge für Ingenieur*innen verhindert. Ziel ist es, den Wirtschaftsraum Berlin-Brandenburg besser zu vernetzen und bürokratische Kosten bei Bauprojekten zu senken.
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