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Landesmeldung Stadtweit Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 17.10.2026 · Verordnung vom 16. September 2026

Notruf 110 wird auch barrierefrei erreichbar

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat die Verordnung zur barrierefreien Beantwortung von Notrufen geändert. Bisher galt die Barrierefreiheitspflicht nur für den europaweiten Notruf 112, nun wird auch der Polizeinotruf 110 einbezogen. Damit sollen gehörlose, hör- oder sprachbehinderte Menschen auch die Polizei per Text-Chat und Standortübertragung erreichen können, etwa über die Nora-App. Die Verordnung trat am 16. September 2026 in Kraft. Die genauen Kosten für die technische Einbindung in die Polizeileitstelle sind noch nicht abschätzbar.

Gesundheit Sicherheit & Ordnung Digitales Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3540
Typ
Verordnung
Urheber
Berlin
Themengebiet
Menschen mit Behinderungen
Veröffentlicht
16.09.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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