Notruf 110 wird auch barrierefrei erreichbar
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat die Verordnung zur barrierefreien Beantwortung von Notrufen geändert. Bisher galt die Barrierefreiheitspflicht nur für den europaweiten Notruf 112, nun wird auch der Polizeinotruf 110 einbezogen. Damit sollen gehörlose, hör- oder sprachbehinderte Menschen auch die Polizei per Text-Chat und Standortübertragung erreichen können, etwa über die Nora-App. Die Verordnung trat am 16. September 2026 in Kraft. Die genauen Kosten für die technische Einbindung in die Polizeileitstelle sind noch nicht abschätzbar.
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